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 Anreise /
 Fährverbindung /
 Flugverbindung
 
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 Informationen über die Transitländer Slowenien, Kroatien, 
    Serbien-Montenegro, Bulgarien bzw. Griechenland, der Türkei und Syrien finden Sie auf den 
    jeweiligen Länderseiten.
 
 Der sinnvollste Weg nach Jordanien mit dem eigenen Auto dürfte zur Zeit wohl 
    über die Türkei und Syrien führen. Dazu gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten:
 
 - der reine Landweg
 - der kombinierte Land- / Seeweg. Für diesen gibt es wiederum verschiedene
 Möglichkeiten (s. u.)
 
 Ein paar konkrete Beispiele mit Zahlen (Quelle: 
    ADAC Routenplaner)
 
 München - Adana (kürzester Landweg) 
    ....................................2800 km
 
 München - Brindisi - (Fähre) - Igoumenitsa - Adana................3250 km
 München - Ancona - (Fähre) - Igoumenitsa - Adana.................2680 
    km
 München - Venedig - (Fähre) - Igoumenitsa - Adanna.............2450 
    km
 München - Ancona - (Fähre) - 
    Cesme 
    - Adana...........................1755 km
 
 Fazit:
 Es gibt zwar relativ günstige Fähren von Italien 
    nach Griechenland, kilometermäßig spart man allerdings kaum etwas bis 
    überhaupt nichts. Die Verbindung Igoumenitsa - Thessaloniki ist erst gut zu 
    einem Drittel als Autobahn ausgebaut. Der restliche Strecke führt 
    kurvenreich über ungezählte Bergrücken und ist deshalb für ein Wohnmobil 
    extrem zeitaufwendig und anstrengend.
 
 Die Variante mit den wenigstens Kilometern (Fähre 
    Ancona - Cesme) ist allerdings auch die bei weitem Teuerste: Für ein 
    Wohnmobil und 2 Personen (Man muss in der Hochsaison mindestens zwei 
    Personen buchen, auch wenn man allein fährt [!!!]) fallen fast 2000 € an 
    (Stand: 2005), da kann man viel Autobahngebühren und Treibstoff dafür 
    zahlen.
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 Einreise /
 Zollformalitäten
 Strafrecht
 
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	 Hinweise des 
		Auswärtigen Amtes 
	(Stand siehe Übersicht):
 
    l 
	
	 Persönliche 
	Hinweise 
	(Stand: JUL2005): 
    VISA-Ausstellung: 
    * direkt an der Grenze (nur bei 
    einmaliger Einreise), * bei der Botschaft in Berlin 
    (Heerstraße 2012, 13595 Berlin;
 Tel.: 030 / 36 99 60 - 0; Fax: - 11; jordan@jordanembassy.de),
 * oder den Konsulaten, z. B. in 
    München (Barerstraße 37, 80799 München,
 Tel.: 089 / 28 29 53, Fax: 089 / 23 17 10 
    55,
 Öffnungszeiten: Mo - Fr 10.00 - 13.00 Uhr).
 (weitere Konsulate gibt es in Hannover, 
    Düsseldorf und Wiesbaden)
 
 Für jede Person, auch für die Kinder (ebenfalls wenn Sie im Pass der Eltern 
    eingetragen sind), wird ein eigener Antrag mit (Pass-) Foto benötigt.
 Anträge zum Downloaden finden Sie 
    HIER.
 Die Gebühren betragen z. Zt. 16,50 € pro Person, Kinder sind kostenlos.
    Wenn Sie die Gebühren im Voraus bezahlen wollen, verwenden Sie nur die 
    Bankverbindung der Stelle, wo Sie auch die Anträge einreichen.
    Sie können den Betrag aber auch in bar bezahlen.
    Die Bearbeitungszeit beträgt bei persönlicher Vorsprache ca. 1 Woche.
    Auf dem  Postweg sind für die Rücksendung Freiumschläge zu verwenden.
 
    Einreise 
	mit dem eigenen Fahrzeug: 
    Offiziell wird bei Einfuhr eines PKW  an der Grenze ein 
    internationaler  Führerschein
      sowie eine internationale Zulassung und 
    Triptik oder  Carnet de Passages 
    (Grenzübertrittsschein) verlangt. Das Carnet gibt es z. B. beim ADAC (150 € Gebühren für Mitglieder, 
    dazu die Sicherheitsleistung abhängig vom Fahrzeugwert {in bar oder als 
    Bankbürgschaft, diese ist allerdings immer schwerer von den Banken zu 
    bekommen}).
 Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher 
    eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder 
    mehr (Wohnmobil: 79,50 JD) kostet.
 Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) 
    von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese 
    wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
 
    Grenzübertritt: 
		Grenze 
    auf der Landstraße bei Ar Ramtha:
 l Zuerst fand bei einem Vorposten 
    eine Fahrzeugkontrolle (auch innen) statt, dann unter dem Hauptdach eine 
    zweite Kontrolle (auch innen). Es wurden zwar alle Schränke und Fächer 
    geöffnet, die mitgebrachten Wertgegenstände (Laptop, Kamera, usw.) sowie die 
    frisch eingekauften Alkoholika fanden jedoch kein Interesse.
 Ebenso wenig wurde der internationale Führerschein oder die internationale 
    Zulassung abverlangt.
 l Dann geht es im Hauptgebäude rechts zur Pass 
    und Visa-Kontrolle. Daneben eine Bank, die wir für die weiteren Ausgaben 
    benötigen.
 l Die weiteren Schritten finden in dem Gebäude 
    zwischen der Einreise- und Ausreisespur statt. Zuerst muss man die 
    KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen (für ein Wohnmobil zur Zeit stolze 
    79,50 JD). In zwei anderen Räumen wird das Carnet bearbeitet. Dazu gibt es 
    temporäre Laufzettel, es fallen weitere Gebühren an (ca. 12 JD), am Schluss 
    erhält man dann statt der Laufzettel das endgültige Permit, das für die 
    Einreise notwendig ist.
 
         
	Hinweis: Bei der Ausreise wird eine 
    Ausreisesteuer von 5 JD 
    / Person erhoben. 
     
     Versicherung  Permit 
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 Geld
 
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 l 
    Währung:
 
    Jordanischer Dinar (JOD), unterteilt in 1000 Fils (FLS) 
    l 
    Wechselkurs: (Stand 14.11.05) 
      
			
				
				
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					1,00 | 
					€ | 
					= | 
					0,83 | 
					JOD |  
					| 
					1,00 | 
					JOD | 
					= | 
					1,21 | 
					€ |  
      
    l 
    Zahlungsmodalitäten: 
    
    l Die Einfuhr von Landeswährung ist bis zu 
    ca. 50 JD, die Ausfuhr bis ca. 300 JD erlaubt.l Einfuhrverbot für israelische Shekel
 l In den größeren Städten gibt es 
    Bankautomaten, die Bezahlung mit Kreditkarte ist in größeren Hotels und 
    Restaurants möglich
 
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 Literatur /
 Landkarten
 
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    Literatur:
 
	JORDANIEN von Wil und Sigrid Tondok 
    ( Reise Know How Verlag) Das Standardwerk. Ausführliche Informationen, viele Detailkarten, sehr 
	empfehlenswert.
 
    l 
    Landkarten: 
	TPC-Fliegerkarte 1: 500 000: sehr 
    genaue Geländedarstellung, Straßennetz  naturgemäß nicht besonders aktuell
 
	Jordan 1 : 700 000 (Cartographia-Verlag): 
    Allenfalls als Übersichtskarte geeignet (schlechte Blattaufteilung - der 
    touristisch bereiste Bereich macht nur einen kleinen Teil der Karte aus)   |  | 
	
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 Verkehr
 Straßen
 Maut
 
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	 Hinweise des Auswärtigen 
	Amtes 
	(Stand siehe Übersicht):
 
    l 
	 Persönliche 
	Hinweise
	
	(Stand: OKT 2005): 
    
    Ein internationaler Führerschein ist 
    für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch. Anmerkung dazu: Dieser wurde allerdings nie abverlangt.
 
 Das Verkehrsverhalten gerade in Großstädten ist zum Teil sehr 
    undiszipliniert. Spuren werden grundsätzlich nicht eingehalten, die 
    ungezählten Taxis halten alle meistens mitten auf der Fahrbahn, rote Ampeln 
    werden nicht immer eingehalten, über Vorfahrtsregelungen entscheidet 
    entweder die lautere Hupe oder der forschere Fahrstil, leichtere 
    Fahrzeugberührungen werden dabei durchaus in Kauf genommen.
 Auf Fernstraßen ist vor allem bei Überholvorgängen Vorsicht angebracht: 
    Entgegenkommende Fahrzeuge, die sich überholen, erwarten von Ihnen durchaus, 
    dass Sie notfalls auf den Randstreifen ausweichen!
 Es gibt - bis jetzt - keine mautpflichtigen Strecken.
 
 Es gibt bisher keine mautpflichtigen Strecken
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 Versicherungen
 
 
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 l 
	KFZ - 
    Haftpflichtversicherung  
	(gilt für
    deutsche KFZ)
 Die deutsche Haftpflichtversicherung ist in Jordanien nicht gültig.
    An der Grenze ist daher eine temporäre 
    Haftpflichtversicherung abzuschließen.
 Der Betrag für ein Wohnmobil lag im August 2005 dabei bei immerhin bei 
    79.50 JD.
 
		Da bei bei einem gegnerischen Verschulden die Mindestdeckungssummen der 
		jordanischen Haftpflichtversicherung(en) 
    erheblich unter deutschen Standards liegen, sollte man sich nach einem 
    ausreichenden Versicherungsschutz erkundigen. 
	
    l KFZ - 
    Kaskoversicherung (gilt für
    deutsche KFZ) Die deutsche 
	Kaskoversicherung gilt grundsätzlich 
	nur in Europa!
 Manche Versicherungsgesellschaften bieten aus Kulanz (ggf. gegen Gebühr) 
    eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf bestimmte außereuropäische 
    Länder  an.
 Diese Ausweitung wird aber augenscheinlich von vielen Versicherungen zur Zeit immer mehr 
    eingeschränkt.
 Uns ist keine Versicherungsgesellschaft bekannt, die den Kaskoschutz auf 
    Jordanien ausweiten würde.
 
 Die evt. Ausweitung muss schriftlich 
    von der Versicherung bestätigt sein!
 Wir haben die Erfahrung, 
	dass die Sachbearbeiter oft ihre eigenen Bestimmungen nicht kennen (oder 
	nicht kennen wollen)! ! !
 
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