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Transport
Beim Transport des eigenen Fahrzeuges in ein Fernreiseland wird in
den meisten Fällen eine Verschiffung notwendig oder sinnvoll sein.
Angebote erhält man bei vielen Speditionen oder bei Vermittlern, die
sich auf diese Marktnische spezialisiert haben (gute Erfahrungen
hatten wir z. B. mit der Firma
http://www.mafratours.eu/ ). Die Verschiffung erfolgt (je nach Fahrzeuggröße) entweder im
verplombten Container auf reinen Containerschiffen oder im
sogenannten RoRo-Verfahren, bei dem das Fahrzeug (für fast jeden
zugänglich) auf einem Deck einer Fahrzeugfähre steht. Während das erste Verfahren weitgehend sicher ist, kommt es beim
zweiten immer wieder zu Problemen mit Fahrzeugaufbrüchen, meist in
den Häfen. Frachtschiffe steuern verständlicherweise so viele Häfen
wie nötig an und hier wird meist nicht sehr darauf geachtet, welche
Personen sich in dem allgemeinen Durcheinander ggf. illegal Zutritt
zu den Decks verschaffen. Generell ist das RoRo-Verfahren natürlich billiger als die
Container-Verschiffung. |
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Kosten vor Ort:
Wer die reinen Frachtgebühren noch als akzeptabel eingestuft hat,
darf sich nicht wundern, wenn auch bei einer zeitlich begrenzten Einfuhr des Fahrzeuges
nochmals u. U. zusätzliche hohe Kosten auf einen zukommen können:
Abladegebühr, Transportgebühr zum Parkplatz, Parkplatzgebühr,
Zollgebühr, usw. Oft wird man auch nicht darum herumkommen, eine örtliche Agentur mit
der Einfuhr zu beauftragen. In unserem Fall beliefen sich die zusätzlichen Kosten in Walvis Bay
(Namibia) im März 2010 auf ca. 800 EUR, wobei es sich hierbei - das sei nochmals
betont - weiterhin nur um eine zeitlich begrenzte
Einfuhr, also keine dauerhafte Verzollung handelte.
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Zollrechtliche Bestimmungen:
Generell gilt: In vermutlich jedem Land
der Welt (also z.B. auch in der BRD) gibt es zollrechtliche
Bestimmungen, die regeln, wie lang ein Fremdfahrzeug in einem
Land verbleiben darf, ohne es offiziell einzuführen (und zu
verzollen, was oft schwierig oder gar nicht möglich ist). Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt in vielen Ländern ein Jahr.
Die näheren Bestimmungen unterscheiden sich allerdings erheblich von
Land zu Land.
Ø Allgemeine
Hinweise:
Offiziell gilt, dass man sein Fahrzeug im Fernreiseland nicht
einfach allein stehen lassen kann, während man auf "Heimaturlaub"
ist.
Allerdings wird diese Regelung in den einzelnen Ländern
unterschiedlich streng gehandhabt:
Im südlichen Afrika
beispielsweise (vor allem in Namibia und Südafrika) sind
schätzungsweise etwa 2000 Fremdfahrzeuge untergebracht und warten
auf ihre jährlichen Einsätze. Noch verzichten allerdings die
Behörden im Normalfall darauf zu kontrollieren, was mit dem Fahrzeug
geschehen ist, wenn man per Flugzeug zwischenzeitlich das Land verlässt.
In vielen Ländern (z. B. Tunesien).) wird
das Fahrzeug jedoch in den Pass eingetragen. Hier ist eine Ausreise
ohne Fahrzeug definitiv nicht möglich!
Generell gilt, dass man innerhalb der Frist (also meist ein
Jahr) offiziell wieder - mit dem Fahrzeug - aus dem entsprechenden Land ausreisen muss,
um die Zollbestimmungen nicht zu verletzen. Wichtig ist hier die
behördliche Bestätigung der erfolgten Ausreise! (z. B. im Pass
oder im Carnet, s. u. )
Des Weiteren muss
unterschieden werden zwischen Ländern mit Carnet-Pflicht (z. B.
Ägypten, Namibia, Südafrika, Botswana, usw.), in denen die Sache
nochmals komplizierter wird, und den Ländern ohne Carnet-Pflicht
(z.B. USA, usw.). (Länderaufstellung auf der ADAC-Seite).
Bei
Ländern mit Carnet-Pflicht muss dieses wichtige Zolldokument vorher
bei einem Automobilclub (z. B. ADAC) beantragt werden. Die Kosten
betragen zurzeit (Januar 2013) 195 € für
Mitglieder. Außerdem ist eine
Sicherheitsleistung zwischen 5.000 und 20.000 € zu hinterlegen
(abhängig von Land und Fahrzeugwert).
Wichtige Einschränkung: Im "Carnet-Land" darf nur der
Carnet-Inhaber das Fahrzeug führen!
Vor allem Fernreisende, die ihr Fahrzeug in ihrem Lieblingsland
stationiert haben (s. u.) haben meist den Wunsch, länger als
ein Jahr ihr Fahrzeug dort zu verwenden. Hier ist man auf einen
(legalen) "Trick" angewiesen: Kurz vor Ablauf der Frist besorgt man sich beim ADAC ein
Nachfolge-Carnet (erneute Gebühren, die Kaution wird aber
übertragen), reist dann vor Ort mit dem Fahrzeug fristgemäß aus und
kann dann - sofern man will - mit dem neuen Carnet wieder
zurück einreisen, theoretisch sogar am gleichen Tag. Die
Laufzeiten beider Carnets dürfen sich durchaus überschneiden.
Ø
Ergänzende Hinweise für die
südafrikanische Zollunion:
Wie bereits erwähnt, ist es zurzeit noch übliche Praxis, das
Fahrzeug in einem der Unionsländer zu parken, während man sich
wieder für gewisse Zeit im Heimatland befindet. Man sollte aber
wissen, dass man sich dabei grundsätzlich in einer rechtlichen Grauzone bewegt.
Nachdem Südafrika, Botswana, Namibia, Swaziland und Lesotho eine
Zollunion bilden, muss man für den
jährlichen Carnetwechsel in ein noch weiteres Nachbarland
fahren (Simbabwe, Zambia oder Mosambik).
In der o. a. Zollunion zugelassene, also einheimische
Fahrzeuge benötigen eine sogenannte Licence Disk, das ist ein
weißer, CD-großer Aufkleber auf der Windschutzscheibe, der
als Zulassungsnachweis gilt. Wir sind
inzwischen von der Polizei mehrmals angehalten worden und nach der
fehlenden Disk befragt worden.
Leider wissen viele Polizisten vor Ort nicht, dass das Carnet für
Fremdfahrzeuge als
Zulassung gilt, so dass man sich u. U. auf längere
Diskussionen einlassen muss.
Fast keiner der Zöllner vor Ort an
der Grenze kennt sich unserer Erfahrung nach wirklich mit dem Carnet
aus. Es ist daher dringend ratsam, sich selber gut informiert zu
haben, damit man notfalls „Hilfestellung“ geben kann.
Ferner ist es nicht nötig und ratsam, bei Grenzübertritten innerhalb
der Union irgendwas im Carnet abstempeln oder abreißen zu lassen,
was nur nur zu einem heillosen Durcheinander führen würde.
Theoretisch gibt es
in Südafrika auch die Möglichkeit, das Carnet
einmal zu
verlängern. Näheres wieder beim ADAC.
Es gibt keine Versicherungspflicht,
in der südafrikanischen Zollunion
ist man aber über den Treibstoffpreis automatisch zumindest
haftpflichtversichert.
Unabdingbar ist die Mitnahme des Internationalen Führerscheins,
er wurde bei uns bis jetzt häufig kontrolliert.
Ø Ergänzende Hinweise für Nordamerika
Das Fahrzeug wird zwar nicht im Pass eingetragen, trotzdem ist es
streng verboten, das Land ( USA bzw. Canada) ohne Fahrzeug wieder zu
verlassen. Das kann im Ernstfall dazu führen, dass das Fahrzeug vom
Zoll beschlagnahmt wird.
Laut ADAC muss die reguläre deutsche Zulassung bestehen
bleiben, temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam. Es wird
die Internationale Zulassungsbescheinigung empfohlen.
Ø
Ergänzende Hinweise für Südamerika
In den meisten Ländern Südamerikas wir kein Carnet benötigt: Allerdings kann
es hier laut Berichten anderer Fernreisender in letzter Zeit
zu folgendem Problem kommen: Während das Fahrzeug beispielsweise 9 Monate im Land bleiben darf,
kann es sein, dass für die Personen das Touristenvisum auf drei
Monate beschränkt ist. Das heißt aber nicht unbedingt, dass man
einige Wochen später wieder - per Flug z. B. - einreisen kann, um
die restlichen Monate für das Auto zu nutzen, da offensichtlich die
Zollbehörden eine Ausreise der Personen ohne Auto immer weniger
dulden. Wie das dann mit den unterschiedlichen Laufzeiten
funktionieren soll, weiß keiner. Aktueller Hinweis für Chile
(MAI 2017): Touristenvisum ist für drei Monate gültig, die gleiche
Frist gilt nun auch für außerchilenische Fahrzeuge, die innerhalb
dieses Zeitraumes wieder ausgeführte werden müssen.
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Fahrzeug-Unterbringung
Wer zwischen den einzelnen Urlauben wieder nach Hause fliegt (siehe
die einschränkenden Bemerkungen weiter oben!), für
den ist die sichere Unterbringung des Fahrzeuges von zentralem
Interesse. In Namibia lebt inzwischen fast ein ganzer Wirtschaftszweig von der
Unterbringung ausländischer Fahrzeugen. Unser Fahrzeug war z.
B. zwei Jahre lang beim
Trans Kalahari Inn (zwischen
Flughafen und Windhoek) untergestellt. Zurzeit (2014) muss man in Namibia
mit 1- 2 EUR Unterbringungskosten pro Tag rechnen.
Fairerweise muss
erwähnt werden, dass es generell bei vielen Unterkünften immer
wieder zu Sicherheitsproblemen (Fahrzeugaufbrüche, etc.) kommt! In anderen Ländern mag es unter Umständen schwieriger zu sein, einen
guten Platz zu finden. |
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Versicherung:
Da es in Fernreiseländer oft keine Pflicht gibt, eine
KFZ-Kasko-Versicherung abzuschließen, muss jeder mit sich selber
ausmachen, ob er sich nicht trotzdem freiwillig versichert.
Allerdings sollte man sich nach landestypischen Gegebenheiten
erkunden. Vielfach gibt
es auch die Möglichkeit einer Vollkaskoversicherung, doch die
Deckungssummen sind um ein Vielfaches geringer als in der BRD. |
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Zulassung /
Versicherung / "TÜV" im Heimatland:
Wer fest eingeplant hat, sein Fahrzeug für längere Zeit im
außereuropäischen Ausland zu stationieren, wird sich fragen, ob es
Sinn macht, im Heimatland Zulassung und Versicherung
weiter laufen zu lassen, was ja unnötige Kosten verursacht (die
heimische Versicherung gilt bekanntlich nur in Europa). Grundsätzlich ist gegen eine vorübergehende - auch längerfristige -
Stilllegung des Fahrzeuges nichts einzuwenden, soweit eine Zulassung
nicht definitiv bestehen bleiben muss (z. B. USA).
Dabei ist zu
beachten: Bei längerer Stilllegung erlischt meist das Kennzeichen. Man fährt
dann also im Ausland mit einem Kennzeichen herum, das nicht mehr
registriert ist oder bereits für ein anderes Fahrzeug neu vergeben
wurde. Dies hört sich unbefriedigend an, spielt aber - so unsere
Erfahrung - in der Praxis im Ausland kaum eine Rolle. Selbst der
ADAC erstellt die Nachfolge-Carnets (s. o.) immer wieder auf die
"alte" Nummer. Bei einem evt. Rücktransport ins Heimatland
allerdings wird man um eine Neuzulassung mit anderer Nummer nicht
herumkommen. Vorher ist aber unter Umständen ein teures
TÜV-Gutachten zu erstellen (s. u.). Wer sich also über den weiteren Verlauf seiner Pläne nicht sicher
ist, sollte sich überlegen, ob er nicht auf ein Kurzzeitkennzeichen
mit kürzester Laufzeit (2 Monate) umstellen soll, was die laufenden
Kosten dementsprechend gering hält und das Fahrzeug aber weiterhin
offiziell "am Leben hält". Dabei ist die Auswahl der Monate, in
denen in der BRD (bzw. im sonstigen Geltungsbereich) die Zulassung
gelten würde, im Fernreiseland natürlich völlig unerheblich.
Natürlich braucht man im fernen Ausland keinen gültiges TÜV-Siegel.
Ein Problem entsteht spätestens dann,
wenn das Fahrzeug wieder ins Heimatland zurückgebracht wird. Auch
wenn die Fristen, in den man die Untersuchung nachmachen kann,
inzwischen von früher 6 Monaten auf erfreulich lange 7 Jahre (!) verlängert wurden, bleibt bei "TÜV-Pause"
/ bzw. Stilllegung über diesen Zeitraum hinaus nur eine Wiederzulassung mittels (teurem) TÜV-Gutachten übrig.
Kuriose Randerscheinung: Während für angemeldete Fahrzeuge bei
Überschreitung der "TÜV-Fristen" bei der Wiedervorführung eine
erhöhte Bearbeitungsgebühr anfällt, wird diese bei abgemeldeten
Fahrzeugen nicht erhoben.
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Alles hat mal ein
Ende:
Irgendwann wird die Situation eintreten, dass das Fahrzeug zu alt
ist, oder man andere Ziele anstreben möchte, so dass man vielleicht
auf die Idee kommt, das Fahrzeug vor Ort zu verkaufen. Generell ist zu sagen, dass dies heutzutage vielfach sehr schwierig
oder sogar überhaupt nicht möglich ist. Beispiel südafrikanische Zollunion: Die Einfuhr von Linkslenkern ist
definitiv ausgeschlossen! Vielfach spielt auch das Fahrzeugalter eine Rolle. Des Weiteren muss
man erst jemanden finden, der neben dem Fahrzeugpreis auch u. U.
astronomisch hohe Zollgebühren zu zahlen bereit ist. Wenn das Fahrzeug mit Carnet behaftet ist, ist laut ADAC eine
Rückerstattung der Kaution nur mehr möglich, wenn das Fahrzeug in
Deutschland wieder vorgeführt wird! Vielfach wird deshalb ein Rücktransport des Fahrzeuges in das
Heimatland notwendig sein.
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