Fernreisen mit eigenem Fahrzeug

letztes Update: 15.05.2017
 

Viele, die für längere Zeit - also Monate oder sogar vielleicht Jahre - unterwegs sind, oder bestimmte Länder mehrmals im Jahr besuchen (soweit dies möglich ist, s. u.!), werden sich vielleicht irgendwann fragen, ob sie nicht die Mitnahme des eigenen Fahrzeuges (meist verbunden mit der Stationierung vor Ort)  in Erwägung ziehen sollten.

Da es sich hierbei in erster Linie um weit entfernt liegende Länder handelt, will dieser Schritt gut überlegt werden, da es von  den Transportmodalitäten  angefangen über die zollrechtlichen Bestimmungen vor Ort bis zu einem möglichen Rücktransport viel zu beachten gibt.

Da wir viele Anfragen diesbezüglich bekommen, möchten wir versuchen, einen groben Überblick über das Prozedere zu vermittelten, wobei wir unsere individuellen Erfahrungen  (Fahrzeugverschiffung unseres L200 nach Namibia im Jahr 2010) mit einfließen haben lassen.

Für rechtsverbindliche Auskünfte empfehlen wir auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit einem Automobilclub, z. B. ADAC

Bild links: Unser L200 vor der Spitzkoppe / Namibia (2011)

 

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Transport

Beim Transport des eigenen Fahrzeuges in ein Fernreiseland wird in den meisten Fällen eine Verschiffung notwendig oder sinnvoll sein.
Angebote erhält man bei vielen Speditionen oder bei Vermittlern, die sich auf diese Marktnische spezialisiert haben (gute Erfahrungen hatten wir z. B. mit der Firma http://www.mafratours.eu/ ).
Die Verschiffung erfolgt (je nach Fahrzeuggröße) entweder im verplombten Container auf reinen Containerschiffen oder im sogenannten RoRo-Verfahren, bei dem das Fahrzeug (für fast jeden zugänglich) auf einem Deck einer Fahrzeugfähre steht.
Während das erste Verfahren weitgehend sicher ist, kommt es beim zweiten immer wieder zu Problemen mit Fahrzeugaufbrüchen, meist in den Häfen. Frachtschiffe steuern verständlicherweise so viele Häfen wie nötig an und hier wird meist nicht sehr darauf geachtet, welche Personen sich in dem allgemeinen Durcheinander ggf. illegal Zutritt zu den Decks verschaffen.
Generell ist das RoRo-Verfahren natürlich billiger als die Container-Verschiffung.
 

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Kosten vor Ort:

Wer die reinen Frachtgebühren noch als akzeptabel eingestuft hat, darf sich nicht wundern, wenn auch bei einer zeitlich begrenzten Einfuhr des Fahrzeuges nochmals u. U. zusätzliche hohe Kosten auf einen zukommen können: Abladegebühr, Transportgebühr zum Parkplatz, Parkplatzgebühr, Zollgebühr, usw.
Oft wird man auch nicht darum herumkommen, eine örtliche Agentur mit der Einfuhr zu beauftragen.
In unserem Fall beliefen sich die zusätzlichen Kosten in Walvis Bay (Namibia) im März 2010 auf ca. 800 EUR, wobei es sich hierbei - das sei nochmals betont - weiterhin nur um eine zeitlich begrenzte Einfuhr, also keine dauerhafte Verzollung handelte.
 

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Zollrechtliche Bestimmungen:

Generell gilt: In vermutlich jedem Land der Welt (also z.B. auch in der BRD) gibt es zollrechtliche Bestimmungen, die regeln, wie lang ein Fremdfahrzeug in einem Land verbleiben darf, ohne es offiziell einzuführen (und zu verzollen, was oft schwierig oder gar nicht möglich ist).
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt in vielen Ländern ein Jahr.
Die näheren Bestimmungen unterscheiden sich allerdings erheblich von Land zu Land.

Ø Allgemeine Hinweise:

Offiziell gilt, dass man sein Fahrzeug im Fernreiseland nicht einfach allein stehen lassen kann, während man auf "Heimaturlaub" ist.

Allerdings wird diese Regelung in den einzelnen Ländern unterschiedlich streng gehandhabt:

Im südlichen Afrika beispielsweise (vor allem in Namibia und Südafrika) sind schätzungsweise etwa 2000 Fremdfahrzeuge untergebracht und warten auf ihre jährlichen Einsätze. Noch verzichten allerdings die Behörden im Normalfall darauf zu kontrollieren, was mit dem Fahrzeug geschehen ist, wenn man per Flugzeug zwischenzeitlich das Land verlässt.

In vielen Ländern (z. B. Tunesien).) wird das Fahrzeug jedoch in den Pass eingetragen. Hier ist eine Ausreise ohne Fahrzeug definitiv nicht möglich!

Generell gilt, dass man innerhalb der Frist (also meist ein Jahr) offiziell wieder - mit dem Fahrzeug - aus dem entsprechenden Land ausreisen muss, um die Zollbestimmungen nicht zu verletzen. Wichtig ist hier die behördliche Bestätigung der erfolgten Ausreise! (z. B. im Pass oder im Carnet, s. u. )

Des Weiteren muss unterschieden werden zwischen Ländern mit Carnet-Pflicht (z. B. Ägypten, Namibia, Südafrika, Botswana, usw.), in denen die Sache nochmals komplizierter wird, und den Ländern ohne Carnet-Pflicht (z.B. USA, usw.). (Länderaufstellung auf der ADAC-Seite).

Bei Ländern mit Carnet-Pflicht muss dieses wichtige Zolldokument vorher bei einem Automobilclub (z. B.  ADAC) beantragt werden. Die Kosten betragen zurzeit (Januar 2013) 195 € für Mitglieder. Außerdem ist eine Sicherheitsleistung zwischen 5.000 und 20.000 € zu hinterlegen (abhängig von Land und Fahrzeugwert).

Wichtige Einschränkung: Im "Carnet-Land" darf nur der Carnet-Inhaber das Fahrzeug führen!

Vor allem Fernreisende, die ihr Fahrzeug in ihrem Lieblingsland stationiert haben (s. u.) haben meist den Wunsch,  länger als ein Jahr ihr Fahrzeug dort zu verwenden. Hier ist man auf einen (legalen) "Trick" angewiesen:
Kurz vor Ablauf der Frist  besorgt man sich beim ADAC ein Nachfolge-Carnet (erneute Gebühren, die Kaution wird aber übertragen), reist dann vor Ort mit dem Fahrzeug fristgemäß aus und kann dann - sofern man will - mit dem neuen Carnet wieder zurück einreisen,  theoretisch sogar am gleichen Tag. Die Laufzeiten beider Carnets dürfen sich durchaus überschneiden.


Ø Ergänzende Hinweise für die südafrikanische Zollunion:

Wie bereits erwähnt, ist es zurzeit noch übliche Praxis, das Fahrzeug in einem der Unionsländer zu parken, während man sich wieder für gewisse Zeit im Heimatland befindet. Man sollte aber wissen, dass man sich dabei grundsätzlich in einer rechtlichen Grauzone bewegt.

Nachdem Südafrika, Botswana, Namibia, Swaziland und Lesotho eine Zollunion bilden, muss man für den jährlichen Carnetwechsel in ein noch weiteres Nachbarland fahren (Simbabwe, Zambia oder Mosambik).

In der o. a. Zollunion zugelassene, also einheimische Fahrzeuge benötigen eine sogenannte Licence Disk, das ist ein weißer, CD-großer Aufkleber auf der Windschutzscheibe, der als Zulassungsnachweis gilt. Wir sind inzwischen von der Polizei mehrmals angehalten worden und nach der fehlenden Disk befragt worden. Leider wissen viele Polizisten vor Ort nicht, dass das Carnet für Fremdfahrzeuge als Zulassung gilt, so dass man sich u. U. auf längere Diskussionen einlassen muss.

Fast keiner der Zöllner vor Ort an der Grenze kennt sich unserer Erfahrung nach wirklich mit dem Carnet aus. Es ist daher dringend ratsam, sich selber gut informiert zu haben, damit man notfalls „Hilfestellung“ geben kann.

Ferner ist es nicht nötig und ratsam, bei Grenzübertritten innerhalb der Union irgendwas im Carnet abstempeln oder abreißen zu lassen, was nur nur zu einem heillosen Durcheinander führen würde.

Theoretisch gibt es in Südafrika auch die Möglichkeit, das Carnet einmal zu verlängern. Näheres wieder beim ADAC.

Es gibt keine Versicherungspflicht,
 in der südafrikanischen Zollunion ist man aber über den Treibstoffpreis automatisch zumindest haftpflichtversichert.

Unabdingbar ist die Mitnahme des Internationalen Führerscheins, er wurde bei uns bis jetzt häufig kontrolliert.



Ø
Ergänzende Hinweise für Nordamerika


Das Fahrzeug wird zwar nicht im Pass eingetragen, trotzdem ist es streng verboten, das Land ( USA bzw. Canada) ohne Fahrzeug wieder zu verlassen. Das kann im Ernstfall dazu führen, dass das Fahrzeug vom Zoll beschlagnahmt wird.

Laut ADAC muss die reguläre deutsche Zulassung  bestehen bleiben, temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam. Es wird die Internationale Zulassungsbescheinigung empfohlen.


Ø Ergänzende Hinweise für Südamerika

In den meisten Ländern Südamerikas wir kein Carnet benötigt: Allerdings kann es hier laut Berichten anderer Fernreisender in letzter Zeit  zu folgendem Problem kommen:
Während das Fahrzeug beispielsweise 9 Monate im Land bleiben darf, kann es sein, dass für die Personen das Touristenvisum auf drei Monate beschränkt ist. Das heißt aber nicht unbedingt, dass man einige Wochen später wieder - per Flug z. B. - einreisen kann, um die restlichen Monate für das Auto zu nutzen, da offensichtlich die Zollbehörden eine Ausreise der Personen ohne Auto immer weniger dulden. Wie das dann mit den unterschiedlichen Laufzeiten funktionieren soll, weiß keiner.
Aktueller Hinweis für Chile (MAI 2017): Touristenvisum ist für drei Monate gültig, die gleiche Frist gilt nun auch für außerchilenische Fahrzeuge, die innerhalb dieses Zeitraumes wieder ausgeführte werden müssen.

 

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Fahrzeug-Unterbringung

Wer zwischen den einzelnen Urlauben wieder nach Hause fliegt (siehe die einschränkenden Bemerkungen weiter oben!), für den ist die sichere Unterbringung des Fahrzeuges von zentralem Interesse.
In Namibia lebt inzwischen fast ein ganzer Wirtschaftszweig von der Unterbringung  ausländischer Fahrzeugen. Unser Fahrzeug war z. B. zwei Jahre lang beim Trans Kalahari Inn  (zwischen Flughafen und Windhoek) untergestellt. Zurzeit (2014) muss man in Namibia mit 1- 2 EUR Unterbringungskosten pro Tag rechnen.
Fairerweise muss erwähnt werden, dass es generell bei vielen Unterkünften immer wieder zu Sicherheitsproblemen (Fahrzeugaufbrüche, etc.) kommt!
In anderen Ländern mag es unter Umständen schwieriger zu sein, einen guten Platz zu finden.
 

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Versicherung:

Da es in Fernreiseländer oft keine Pflicht gibt, eine KFZ-Kasko-Versicherung abzuschließen, muss jeder mit sich selber ausmachen, ob er sich nicht trotzdem freiwillig  versichert. Allerdings sollte man sich nach landestypischen Gegebenheiten erkunden. Vielfach gibt es auch die Möglichkeit einer Vollkaskoversicherung, doch die Deckungssummen sind um ein Vielfaches geringer als in der BRD.
 

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Zulassung / Versicherung / "TÜV" im Heimatland:

Wer fest eingeplant hat, sein Fahrzeug für längere Zeit im außereuropäischen Ausland zu stationieren, wird sich fragen, ob es Sinn macht,  im Heimatland  Zulassung und Versicherung weiter laufen zu lassen, was ja unnötige Kosten verursacht (die heimische Versicherung gilt bekanntlich nur in Europa).
Grundsätzlich ist gegen eine vorübergehende - auch längerfristige - Stilllegung des Fahrzeuges nichts einzuwenden, soweit eine Zulassung nicht definitiv bestehen bleiben muss (z. B. USA).
Dabei ist zu beachten:
Bei längerer Stilllegung erlischt meist das Kennzeichen. Man fährt dann also im Ausland mit einem Kennzeichen herum, das nicht mehr registriert ist oder bereits für ein anderes Fahrzeug neu vergeben wurde. Dies hört sich unbefriedigend an, spielt aber - so unsere Erfahrung - in der Praxis im Ausland kaum eine Rolle. Selbst der ADAC erstellt die Nachfolge-Carnets (s. o.) immer wieder auf die "alte" Nummer. Bei einem evt. Rücktransport ins Heimatland allerdings wird man um eine Neuzulassung mit anderer Nummer nicht herumkommen. Vorher ist aber unter Umständen ein teures TÜV-Gutachten zu erstellen (s. u.).
Wer sich also über den weiteren Verlauf seiner Pläne nicht sicher ist, sollte sich überlegen, ob er nicht auf ein Kurzzeitkennzeichen mit kürzester Laufzeit (2 Monate) umstellen soll, was die laufenden Kosten dementsprechend gering hält und das Fahrzeug aber weiterhin offiziell "am Leben hält". Dabei ist die Auswahl der Monate, in denen in der BRD (bzw. im sonstigen Geltungsbereich) die Zulassung gelten würde, im Fernreiseland natürlich völlig unerheblich.

Natürlich braucht man im fernen Ausland keinen gültiges TÜV-Siegel. Ein Problem entsteht spätestens dann, wenn das Fahrzeug wieder ins Heimatland zurückgebracht wird. Auch wenn die Fristen, in den man die Untersuchung nachmachen kann, inzwischen von früher 6 Monaten auf erfreulich lange 7 Jahre (!) verlängert wurden, bleibt bei  "TÜV-Pause" / bzw. Stilllegung über diesen Zeitraum hinaus nur eine Wiederzulassung mittels (teurem) TÜV-Gutachten übrig.
Kuriose Randerscheinung: Während für angemeldete Fahrzeuge bei Überschreitung der "TÜV-Fristen" bei der Wiedervorführung eine erhöhte Bearbeitungsgebühr anfällt, wird diese bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht erhoben.
 

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Alles hat mal ein Ende:

Irgendwann wird die Situation eintreten, dass das Fahrzeug zu alt ist, oder man andere Ziele anstreben möchte, so dass man vielleicht auf die Idee kommt, das Fahrzeug vor Ort zu verkaufen.
Generell ist zu sagen, dass dies heutzutage vielfach sehr schwierig oder sogar überhaupt nicht möglich ist.
Beispiel südafrikanische Zollunion: Die Einfuhr von Linkslenkern ist definitiv ausgeschlossen!
Vielfach spielt auch das Fahrzeugalter eine Rolle. Des Weiteren muss man erst jemanden finden, der neben dem Fahrzeugpreis auch u. U. astronomisch hohe Zollgebühren zu zahlen bereit ist.
Wenn das Fahrzeug mit Carnet behaftet ist, ist laut ADAC eine Rückerstattung der Kaution nur mehr möglich, wenn das Fahrzeug in Deutschland wieder vorgeführt wird!
Vielfach wird deshalb ein Rücktransport des Fahrzeuges in das Heimatland notwendig sein.
 

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